Die neue Datenschutz Grundverordnung 2018

Der Grundsatz bleibt wie bisher bestehen: Datenverarbeitung ist verboten! Eine Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn einer der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestände vorliegt.

Der derzeitige „Auftraggeber“ heißt in der neuen DSGVO „Verantwortlicher“. Damit gemeint ist eine „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.

Mit anderen Worten ist derjenige Verantwortlicher – und damit Haftender nach dem Datenschutzgesetz –, der die Daten eingibt, speichert, abändert, löscht und auch sonst entscheidet, was mit ihnen geschieht. Das bedeutet, dass „Sie als Hotelbetreiber“ auf die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften achten müssen.

Die GASTROdat GmbH tritt hier als sogenannter „Auftragsverarbeiter“ (derzeit sogenannter „Dienstleister“) auf. Daher ist die GASTROdat GmbH nur für die Programmierung der Software zuständig, um Ihnen eine datenschutzrechlich konforme Verwaltung zu ermöglichen, nicht aber für den Umgang mit den Daten und die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes selbst.

Um Ihnen einen Überblick über Ihre Verantwortungen und die Neuerungen im Mai 2018 zu geben, haben wir im Folgenden die wichtigsten
Themen zusammengefasst:

Schritt 1:
Bitte füllen sie das folgende Formular korrekt aus und senden es an uns zurück.

Adresse:
Gastrodat GmbH
Friedensstrasse 8
5082 Grödig
ÖSTERREICH

Schritt 2:
Der Vertrag wird von uns gegengezeichnet und für Sie wird ein nicht veränderbares geheimes Passwort erstellt.
Dieses wird künftig zur Pseudonymisierung (Ver- und Entschlüsselung) verwendet und geht eingeschrieben an die empfangsberechtigte Person laut Auftragsverarbeitungsvertrag.

Dieses geheime Passwort darf auf keinen Fall weitergegeben werden.

Schritt 3:
Sie benötigen die aktuelle Version (ab Steel Version 69.21.1) von Gastrodat. Mit dieser Version werden alle neuen Funktionen zur Verwaltung der DSVGO Richtlinien zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie diese 3 Schritte erfolgreich absolviert haben, können Sie sich eine Kurzanleitung / Übersicht zu den neuen Funktionen in unserem DSGVO Dokument ansehen.
Bitte klicken Sie hier um das Dokument anzuzeigen.


** Änderungen in unseren Onlinemodulen
Durch die neue DSGVO Richtlinie haben unsere Online Module ebenfalls ein Update erhalten. Sie haben jetzt in allen Anwendungen in denen persönliche Daten eingegeben werden müssen (Onlinebuchung, Anfragemanager) die Möglichkeit eine DSGVO Bestätigungs Checkbox (Pflichtfeld) zu intgegrieren. Sie können ebenfalls einen Link zu Ihren persönlichen Richtlinien angeben indem Sie diesen einfach mit einem http:// vorangestellt in das Textfeld schreiben. Beispiel: http://www.gastrodat.com/eu-datenschutz-grundverordnung-ab-25-05-2018

Diese Option steht Ihnen aktuell im Anfragemanager und in der Onlinebuchung zur Verfügung:
dsgvo-appcenter.png

Sie können alternativ auch ein TAG benutzen um auf Link aus den Grundeinstellungen zu verweisen.
Hierbei wird <#DSGVO> durch den Link in den Einstellungen der ersten Seite übernommen.

Als Linktext wird DSGVO hinterlegt. Ein Beispiel sehen Sie im folgenden Screenshot:
dsgvo-link.png
Link aus den Einstellungen:
dsgvo-link2.png

FAQ: Klicken Sie hier um sich die am häufigsten gestellten Fragen anzusehen

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