Der Grundsatz bleibt wie bisher bestehen: Datenverarbeitung ist verboten! Eine Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn einer der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestände vorliegt. Der derzeitige „Auftraggeber“ heißt in der neuen DSGVO „Verantwortlicher“. Damit gemeint ist eine „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“. Mit anderen Worten ist derjenige Verantwortlicher – und damit Haftender nach dem Datenschutzgesetz –, der die Daten eingibt, speichert, abändert, löscht und auch sonst entscheidet, was mit ihnen geschieht. Das bedeutet, dass „Sie als Hotelbetreiber“ auf die Die GASTROdat GmbH tritt hier als sogenannter „Auftragsverarbeiter“ (derzeit sogenannter „Dienstleister“) auf. Daher ist die GASTROdat GmbH nur für die Programmierung der Software zuständig, um Ihnen eine datenschutzrechlich konforme Verwaltung zu ermöglichen, nicht aber für den Umgang mit den Daten und die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes selbst. Um Ihnen einen Überblick über Ihre Verantwortungen und die Neuerungen im Mai 2018 zu geben, haben wir im Folgenden die wichtigsten Schritt 1: Adresse: Schritt 2: Dieses geheime Passwort darf auf keinen Fall weitergegeben werden. Schritt 3: Wenn Sie diese 3 Schritte erfolgreich absolviert haben, können Sie sich eine Kurzanleitung / Übersicht zu den neuen Funktionen in unserem DSGVO Dokument ansehen. ** Änderungen in unseren Onlinemodulen ![]() Sie können alternativ auch ein TAG benutzen um auf Link aus den Grundeinstellungen zu verweisen. ![]() ![]()
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Die neue Datenschutz Grundverordnung 2018
Seiten Revision: 21, zuletzt bearbeitet: 11 Dec 2019 07:52